Zusammenfassung
Die Verordnung 397/2021 aktualisiert die Universitätsfinanzierungsverordnung und die Kosten‑ und Leistungsrechnungs‑Verordnung, indem sie Kennzahlen, Gewichtungen und ISCED‑Tabellen anpasst. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2022.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/15/2021XXVII
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 397/2021 aktualisiert die Universitätsfinanzierungsverordnung und die Kosten‑ und Leistungsrechnungs‑Verordnung, indem sie Kennzahlen, Gewichtungen und ISCED‑Tabellen anpasst. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2022.Schwerpunkte
- Die Kennzahlen in § 2 werden angepasst – z. B. wird die Zahl 96 auf 94 reduziert und die Zahlen 2 auf 3 geändert.
- Für die Berechnung des Wettbewerbsindikators werden Erlöse aus EU‑, FWF‑ und FFG‑Förderungen unterschiedlich gewichtet (Faktor 2 bzw. 3).
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