<!--[-->Änderung der UniFinV und KLRV – neue Kennzahlen und ISCED‑Kategorien<!--]-->
Änderung der UniFinV und KLRV – neue Kennzahlen und ISCED‑Kategorien
Verordnung vom 15.09.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 397/2021 aktualisiert die Universitätsfinanzierungsverordnung und die Kosten‑ und Leistungsrechnungs‑Verordnung, indem sie Kennzahlen, Gewichtungen und ISCED‑Tabellen anpasst. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2022.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/15/2021XXVII
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 397/2021 aktualisiert die Universitätsfinanzierungsverordnung und die Kosten‑ und Leistungsrechnungs‑Verordnung, indem sie Kennzahlen, Gewichtungen und ISCED‑Tabellen anpasst. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2022.

Schwerpunkte

  • Die Kennzahlen in § 2 werden angepasst – z. B. wird die Zahl 96 auf 94 reduziert und die Zahlen 2 auf 3 geändert.
  • Für die Berechnung des Wettbewerbsindikators werden Erlöse aus EU‑, FWF‑ und FFG‑Förderungen unterschiedlich gewichtet (Faktor 2 bzw. 3).
Dokumente (PDFs)
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Faßmann Heinz, Dr.

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