Änderung der Nebenleistungs‑ und PD‑Nebenleistungsverordnung (Digitalisierung)
Verordnung vom 20.09.2021Zusammenfassung
Die Verordnung 399/2021 ändert die Nebenleistungsverordnung und die PD‑Nebenleistungsverordnung, indem sie den Titel korrigiert, ein neues Kapitel zu Mobile‑Device‑Management einführt und festlegt, dass diese Regelungen ab dem 06.09.2021 gelten und am 31.08.2023 enden.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/20/2021XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 399/2021 ändert die Nebenleistungsverordnung und die PD‑Nebenleistungsverordnung, indem sie den Titel korrigiert, ein neues Kapitel zu Mobile‑Device‑Management einführt und festlegt, dass diese Regelungen ab dem 06.09.2021 gelten und am 31.08.2023 enden.Schwerpunkte
- Im Titel beider Verordnungen wird die Bezeichnung von „Bundesministerin“ zu „Bundesminister“ geändert, um sprachliche Konsistenz herzustellen.
- Ein neuer Absatz 4a in § 6 (bzw. § 4) regelt das Mobile‑Device‑Management (MDM) für digitale Klassen und definiert die dafür anrechenbaren Werteinheiten bzw. Wochenstunden.
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