Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die COVID‑19‑Finanzierungsagentur des Bundes Unternehmen in der Pandemie finanziell unterstützt und deren Auszahlungen auf einen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag angerechnet werden. Sie tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.Bundesministerium für Finanzen9/21/2021XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die COVID‑19‑Finanzierungsagentur des Bundes Unternehmen in der Pandemie finanziell unterstützt und deren Auszahlungen auf einen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag angerechnet werden. Sie tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 3b Abs. 3 ABBAG‑Gesetz als Rechtsgrundlage.
- Der Minister überträgt der Finanzierungsagentur die Aufgabe, Garantien nach dem Garantiegesetz von 1977 zu erbringen.
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