Einrichtung von Abschnitts‑Geschwindigkeitsmessungen auf der A9‑Tunnelkette Lainberg
Verordnung vom 22.09.2021Zusammenfassung
Die Verordnung führt auf der A9‑Tunnelkette Lainberg zwei Abschnitts‑Messstrecken ein, um die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit zu überwachen. Beginn und Ende jeder Messstrecke werden angekündigt; das Inkrafttreten ist am 7. Oktober 2021.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/22/2021XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung führt auf der A9‑Tunnelkette Lainberg zwei Abschnitts‑Messstrecken ein, um die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit zu überwachen. Beginn und Ende jeder Messstrecke werden angekündigt; das Inkrafttreten ist am 7. Oktober 2021.Schwerpunkte
- Es werden zwei Abschnitts‑Messstrecken auf der A9‑Tunnelkette Lainberg festgelegt, in denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mit einer bildgebenden Anlage überwacht wird.
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind.
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