<!--[-->Novelle der Schweinegesundheitsverordnung 2021 – neue Haltungsbegriffe und Meldepflichten<!--]-->
Novelle der Schweinegesundheitsverordnung 2021 – neue Haltungsbegriffe und Meldepflichten
Verordnung vom 27.09.2021

Zusammenfassung

Die 1. Novelle der Schweinegesundheitsverordnung aktualisiert Begriffe, definiert neue Stall‑ und Haltungsarten und legt strengere Dokumentations‑ und Meldepflichten fest. Sie tritt am 30. September 2021 in Kraft; Meldungen zu bestimmten Haltungen müssen bis zum 15. November 2021 erfolgen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/27/2021XXVII
Gesundheit
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die 1. Novelle der Schweinegesundheitsverordnung aktualisiert Begriffe, definiert neue Stall‑ und Haltungsarten und legt strengere Dokumentations‑ und Meldepflichten fest. Sie tritt am 30. September 2021 in Kraft; Meldungen zu bestimmten Haltungen müssen bis zum 15. November 2021 erfolgen.

Schwerpunkte

  • Die Bezeichnung des Ministeriums wird von „Gesundheit und Frauen“ zu „Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ geändert.
  • Der Begriff „Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft“ wird zu „Landwirtschaft, Regionen und Tourismus“ geändert.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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