Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. September 2021 führt die deutschsprachige Fassung des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (10. Auflage, 2020) ein und hebt die zuvor gültigen Monographien des ersten Nachtrags auf.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/27/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. September 2021 führt die deutschsprachige Fassung des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (10. Auflage, 2020) ein und hebt die zuvor gültigen Monographien des ersten Nachtrags auf.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (10. Auflage, 2020) wird in Österreich rechtskräftig.
- Die Monographien und Texte des ersten Nachtrags zur zehnten Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs sowie die entsprechenden Einträge im österreichischen Arzneibuch werden außer Kraft gesetzt.
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