<!--[-->Verordnung zur Erklärung des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes 2021 als Satzung<!--]-->
Verordnung zur Erklärung des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes 2021 als Satzung
Verordnung vom 29.09.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2021 als Satzung, sodass er für alle Rettungs‑ und Krankentransportdienste in Österreich verbindlich wird – mit Ausnahmen für Spezialbereiche wie Berg‑ und Wasserrettung.
Bundesministerium für Arbeit9/29/2021XXVII
Bergbau
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2021 als Satzung, sodass er für alle Rettungs‑ und Krankentransportdienste in Österreich verbindlich wird – mit Ausnahmen für Spezialbereiche wie Berg‑ und Wasserrettung.

Schwerpunkte

  • Der Vertrag wird durch die Verordnung zur Satzung erklärt, sodass er im gesamten Bundesgebiet rechtlich bindend ist.
  • Gilt für Anbieter von Rettungs‑ und Krankentransportdiensten, jedoch nicht für Berg‑, Wasser‑, Höhlen‑, Flugrettung und Rettungshundestaffeln.
Dokumente (PDFs)
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