Abgeltungsverordnung für die Statistik Österreich zur Bildungsdokumentation (2021)
Verordnung vom 29.09.2021Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. September 2021 legt die finanzielle Vergütung der Bundesanstalt Statistik Österreich für die Umsetzung des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 fest. Sie definiert Jahresbeträge für 2021‑2023, eine jährliche Erhöhung um 2,5 % ab 2024 sowie einmalige Programmierzahlungen für 2021 und 2022.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/29/2021XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. September 2021 legt die finanzielle Vergütung der Bundesanstalt Statistik Österreich für die Umsetzung des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 fest. Sie definiert Jahresbeträge für 2021‑2023, eine jährliche Erhöhung um 2,5 % ab 2024 sowie einmalige Programmierzahlungen für 2021 und 2022.Schwerpunkte
- Die Verordnung begründet die finanzielle Vergütung der Bundesanstalt Statistik Österreich für die Umsetzung des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020.
- Für die Jahre 2021‑2023 sind feste Jahresbeträge von 437.798 €, 674.972 € bzw. 794.074 € festgelegt; ab 2024 erhöht sich der Betrag jährlich um 2,5 % (kaufmännisch gerundet).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.