Zusammenfassung
Die Verordnung 417/2021 ändert die UMG‑Register‑Verordnung, indem sie Bezeichnungen, Zuständigkeiten und Berichtspflichten anpasst und neue Verfahren für die Eintragung von Umweltmanagementsystemen festlegt.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/30/2021XXVII
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung 417/2021 ändert die UMG‑Register‑Verordnung, indem sie Bezeichnungen, Zuständigkeiten und Berichtspflichten anpasst und neue Verfahren für die Eintragung von Umweltmanagementsystemen festlegt.Schwerpunkte
- Der Paragraph 2 wird neu nummeriert: Absatz 2 entfällt, Absatz 3 wird zu (2) umbenannt.
- Anträge für die Eintragung von EFB‑Betrieben oder ISO 14001‑Betrieben müssen über die Umweltbundesamt GmbH bei der Bundesministerin eingereicht werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.