<!--[-->Änderung der UMG‑Register‑Verordnung (UMG‑RegV) 2021<!--]-->
Änderung der UMG‑Register‑Verordnung (UMG‑RegV) 2021
Verordnung vom 30.09.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 417/2021 ändert die UMG‑Register‑Verordnung, indem sie Bezeichnungen, Zuständigkeiten und Berichtspflichten anpasst und neue Verfahren für die Eintragung von Umweltmanagementsystemen festlegt.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/30/2021XXVII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung 417/2021 ändert die UMG‑Register‑Verordnung, indem sie Bezeichnungen, Zuständigkeiten und Berichtspflichten anpasst und neue Verfahren für die Eintragung von Umweltmanagementsystemen festlegt.

Schwerpunkte

  • Der Paragraph 2 wird neu nummeriert: Absatz 2 entfällt, Absatz 3 wird zu (2) umbenannt.
  • Anträge für die Eintragung von EFB‑Betrieben oder ISO 14001‑Betrieben müssen über die Umweltbundesamt GmbH bei der Bundesministerin eingereicht werden.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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