Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum einer bestehenden Regelung im Strafvollzug von 30. September 2021 auf 31. Dezember 2021 und fügt einen neuen Absatz hinzu, der den Inkrafttretungszeitpunkt festlegt.Bundesministerium für Justiz9/30/2021XXVII
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Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Datum einer bestehenden Regelung im Strafvollzug von 30. September 2021 auf 31. Dezember 2021 und fügt einen neuen Absatz hinzu, der den Inkrafttretungszeitpunkt festlegt.Schwerpunkte
- Das Datum in § 10 Abs. 1 wird von „30. September 2021“ auf „31. Dezember 2021“ geändert, um die Gültigkeitsdauer der Maßnahmen zu verlängern.
- Ein neuer Absatz 18 wird in § 10 eingefügt, der festlegt, dass die geänderte Fassung von § 10 mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt.
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