Zusammenfassung
Die Verordnung 419/2021 ändert das Datum in § 8 Abs. 1 und fügt einen neuen Absatz 17 ein, der das Inkrafttreten der Änderungen ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung regelt.Bundesministerium für Justiz9/30/2021XXVII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 419/2021 ändert das Datum in § 8 Abs. 1 und fügt einen neuen Absatz 17 ein, der das Inkrafttreten der Änderungen ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung regelt.Schwerpunkte
- Das Datum im bestehenden Absatz 1 von § 8 wird von „30. September 2021“ auf „31. Dezember 2021“ geändert.
- Ein neuer Absatz 17 wird in § 8 eingefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Verordnung auf den Tag nach ihrer Kundmachung legt.
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