Zusammenfassung
Die 42. Verordnung legt für die Jahre 2022‑2024 die Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete fest. Sie regelt Haupt‑, Herbst‑ und Wintertermine für alle relevanten Abschlussprüfungen und gilt vom 01.02.2021 bis zum 01.02.2024.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/1/2021XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die 42. Verordnung legt für die Jahre 2022‑2024 die Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete fest. Sie regelt Haupt‑, Herbst‑ und Wintertermine für alle relevanten Abschlussprüfungen und gilt vom 01.02.2021 bis zum 01.02.2024.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Termine für die standardisierten Prüfungsgebiete in den Schuljahren 2021/22 bis 2023/24 fest.
- Für jedes Prüfungsfach (Deutsch, Englisch, Französisch etc.) werden ein Haupttermin, ein Herbst‑ und ein Wintertermin definiert.
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