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Änderung des Lehrlingseinkommens für Veranstaltungstechnikerinnen und -techniker
Verordnung vom 05.10.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue Mindestsätze für das Lehrlingseinkommen im Bereich Veranstaltungstechnik fest, da kein Kollektivvertrag existiert. Die Sätze steigen mit jedem Lehrjahr und beinhalten zusätzlich einen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration.
Bundesministerium für Arbeit10/5/2021XXVII
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue Mindestsätze für das Lehrlingseinkommen im Bereich Veranstaltungstechnik fest, da kein Kollektivvertrag existiert. Die Sätze steigen mit jedem Lehrjahr und beinhalten zusätzlich einen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst die gesamte Republik Österreich und gilt für alle Lehrberechtigten im Bereich Veranstaltungstechnik, sofern kein Kollektivvertrag nach § 18 Abs. 4 ArbVG wirksam ist.
  • Das monatliche Lehrlingseinkommen wird gestaffelt: 1. Jahr 612,40 €, 2. Jahr 784,20 €, 3. Jahr 971,10 € und 4. Jahr 1 258,10 €.
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