Zusammenfassung
Die Verordnung 428/2021 aktualisiert die Altlastenatlas‑VO, indem sie neue Altlaststandorte in den Anhängen 2‑9 einträgt und damit die Transparenz über kontaminierte Flächen erhöht. Alle Änderungen gelten ab dem 15.10.2021.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie10/11/2021XXVII
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung 428/2021 aktualisiert die Altlastenatlas‑VO, indem sie neue Altlaststandorte in den Anhängen 2‑9 einträgt und damit die Transparenz über kontaminierte Flächen erhöht. Alle Änderungen gelten ab dem 15.10.2021.Schwerpunkte
- Die Novelle beruht auf den §§ 13 und 14 des Altlastensanierungsgesetzes, die die Erstellung und Aktualisierung des Altlastenatlanten regeln.
- Ein neuer Absatz 31 wird in § 2 der Altlastenatlas‑VO eingefügt, der das Inkrafttreten der überarbeiteten Anhänge regelt.
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