<!--[-->Novelle der Altlastenatlas‑Verordnung 2021<!--]-->
Novelle der Altlastenatlas‑Verordnung 2021
Verordnung vom 11.10.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 428/2021 aktualisiert die Altlastenatlas‑VO, indem sie neue Altlaststandorte in den Anhängen 2‑9 einträgt und damit die Transparenz über kontaminierte Flächen erhöht. Alle Änderungen gelten ab dem 15.10.2021.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie10/11/2021XXVII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung 428/2021 aktualisiert die Altlastenatlas‑VO, indem sie neue Altlaststandorte in den Anhängen 2‑9 einträgt und damit die Transparenz über kontaminierte Flächen erhöht. Alle Änderungen gelten ab dem 15.10.2021.

Schwerpunkte

  • Die Novelle beruht auf den §§ 13 und 14 des Altlastensanierungsgesetzes, die die Erstellung und Aktualisierung des Altlastenatlanten regeln.
  • Ein neuer Absatz 31 wird in § 2 der Altlastenatlas‑VO eingefügt, der das Inkrafttreten der überarbeiteten Anhänge regelt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

Bundeswahlvorschlag


Klimaschutz, Bodenschutz und Ehrenamt


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.