Zusammenfassung
Die 2. Novelle zur 2. COVID‑19‑Maßnahmenverordnung korrigiert Formulierungen in § 23, ändert ein Datum und fügt einen neuen Absatz hinzu, der das Inkrafttreten bestimmter Bestimmungen regelt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/11/2021XXVII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die 2. Novelle zur 2. COVID‑19‑Maßnahmenverordnung korrigiert Formulierungen in § 23, ändert ein Datum und fügt einen neuen Absatz hinzu, der das Inkrafttreten bestimmter Bestimmungen regelt.Schwerpunkte
- Der zweite Satz im ersten Absatz von § 23 wird gestrichen.
- Im dritten Absatz wird die Zeichenfolge „Abs. 2“ durch „Abs. 3“ ersetzt.
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