Änderung der Gebarungsrichtlinienverordnung – neue Vergütungs‑ und Governance‑Regeln
Verordnung vom 12.10.2021Zusammenfassung
Die Verordnung 430/2021 ändert die Gebarungsrichtlinienverordnung, um die Vergütungsobergrenzen für Führungskräfte zu regeln, neue Kapitel zu Beteiligungen, Corporate Governance und Fit‑&‑Proper‑Kriterien einzuführen sowie strengere Auftragsvergaberegeln festzulegen. Die Änderungen treten am 12. Oktober 2021 in Kraft, wobei einige Bestimmungen erst ab dem 1. Juli 2022 gelten.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort10/12/2021XXVII
Finanzwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 430/2021 ändert die Gebarungsrichtlinienverordnung, um die Vergütungsobergrenzen für Führungskräfte zu regeln, neue Kapitel zu Beteiligungen, Corporate Governance und Fit‑&‑Proper‑Kriterien einzuführen sowie strengere Auftragsvergaberegeln festzulegen. Die Änderungen treten am 12. Oktober 2021 in Kraft, wobei einige Bestimmungen erst ab dem 1. Juli 2022 gelten.Schwerpunkte
- Eine neue Obergrenze für die Bezüge von Geschäftsführern wird eingeführt, um unverhältnismäßige Vergütungen zu verhindern.
- Ein neuer Abschnitt „Beteiligungen“ wird eingeführt, der Regelungen zu Beteiligungen von Wohnungsunternehmen enthält.
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