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Änderung der Gebarungsrichtlinienverordnung – neue Vergütungs‑ und Governance‑Regeln
Verordnung vom 12.10.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 430/2021 ändert die Gebarungsrichtlinienverordnung, um die Vergütungsobergrenzen für Führungskräfte zu regeln, neue Kapitel zu Beteiligungen, Corporate Governance und Fit‑&‑Proper‑Kriterien einzuführen sowie strengere Auftragsvergaberegeln festzulegen. Die Änderungen treten am 12. Oktober 2021 in Kraft, wobei einige Bestimmungen erst ab dem 1. Juli 2022 gelten.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort10/12/2021XXVII
Finanzwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 430/2021 ändert die Gebarungsrichtlinienverordnung, um die Vergütungsobergrenzen für Führungskräfte zu regeln, neue Kapitel zu Beteiligungen, Corporate Governance und Fit‑&‑Proper‑Kriterien einzuführen sowie strengere Auftragsvergaberegeln festzulegen. Die Änderungen treten am 12. Oktober 2021 in Kraft, wobei einige Bestimmungen erst ab dem 1. Juli 2022 gelten.

Schwerpunkte

  • Eine neue Obergrenze für die Bezüge von Geschäftsführern wird eingeführt, um unverhältnismäßige Vergütungen zu verhindern.
  • Ein neuer Abschnitt „Beteiligungen“ wird eingeführt, der Regelungen zu Beteiligungen von Wohnungsunternehmen enthält.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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7 - Tirol



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