Zusammenfassung
Die Verordnung vom 15. Oktober 2021 ergänzt die COVID‑19‑Schulverordnung 2021/22 um neue Ziffern, einen speziellen Absatz für Verdachtsfälle und eine Regel zum Mindestabstand von zwei Metern in geschlossenen Klassenräumen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/15/2021XXVII
Gesundheit
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 15. Oktober 2021 ergänzt die COVID‑19‑Schulverordnung 2021/22 um neue Ziffern, einen speziellen Absatz für Verdachtsfälle und eine Regel zum Mindestabstand von zwei Metern in geschlossenen Klassenräumen.Schwerpunkte
- In den Paragraphen 4, 5 und 7 wird jeweils nach Ziffer 3 die neue Ziffer 4 eingefügt, um weitere Details zu Regelungen zu ergänzen.
- Ein neuer Absatz 3 zu § 10 regelt, dass Schülerinnen und Schüler mit einem möglichen Verdachtsfall von SARS‑CoV‑2 bis zur Entscheidung der Gesundheitsbehörde vom Unterricht befreit werden können und die Schulleitung entsprechende Dokumentations- und Meldepflichten hat.
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