Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die BUAG‑Zuschlagsverordnung: Sie legt höhere Winterfeiertags‑ und Abfertigungszuschläge fest und bestimmt das Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 01.01.2022.Bundesministerium für Arbeit10/20/2021XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die BUAG‑Zuschlagsverordnung: Sie legt höhere Winterfeiertags‑ und Abfertigungszuschläge fest und bestimmt das Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 01.01.2022.Schwerpunkte
- Der Winterfeiertagszuschlag wird auf das 1,3‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns festgelegt.
- Der Abfertigungszuschlag wird auf das 1,5‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns festgelegt.
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