Kostenregelung für Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten
Verordnung vom 02.02.2021Zusammenfassung
Die 44. Verordnung legt einheitliche Kostensätze für den Krankentransport und die Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten fest und ersetzt die frühere Regelung von 2014. Sie tritt am 1. März 2021 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung2/2/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 44. Verordnung legt einheitliche Kostensätze für den Krankentransport und die Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten fest und ersetzt die frühere Regelung von 2014. Sie tritt am 1. März 2021 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt einheitliche Kostensätze für den Krankentransport fest, darunter 2,10 € pro Kilometer mit einem Heer‑eigene Fahrzeug und festgelegte Beträge für Primäreinzel‑ bzw. Doppeltransporte.
- Sie definiert die Kosten für die Anstaltspflege in Heer‑Sanitätseinrichtungen: 748,57 € pro Tag für stationäre Pflege und 81,17 € pro ambulante Behandlung.
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