COVID‑19‑Maßnahmenverordnung 2021 – Masken‑ und Nachweispflicht in öffentlichen Bereichen
Verordnung vom 25.10.2021Zusammenfassung
Die Verordnung regelt Masken‑ und 3G‑Nachweise sowie Hygiene‑ und Dokumentationspflichten für zahlreiche öffentliche Bereiche, um die COVID‑19‑Verbreitung zu reduzieren.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/25/2021XXVII
Gesundheit
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt Masken‑ und 3G‑Nachweise sowie Hygiene‑ und Dokumentationspflichten für zahlreiche öffentliche Bereiche, um die COVID‑19‑Verbreitung zu reduzieren.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert FFP2‑Masken ohne Ventil als verpflichtende Schutzmaske in allen geschlossenen Räumen.
- Für den Zutritt zu öffentlichen Orten, Verkehrsmitteln, Gastgewerbe, Beherbergungsbetrieben, Sport‑, Freizeit‑ und Kultureinrichtungen sowie zu Arbeitsplätzen ist ein 3G‑Nachweis (Impfung, Genesung oder negativer Test) erforderlich; in manchen Bereichen reicht ein 2,5G‑Nachweis.
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