<!--[-->COVID‑19‑Maßnahmenverordnung 2021 – Masken‑ und Nachweispflicht in öffentlichen Bereichen<!--]-->
COVID‑19‑Maßnahmenverordnung 2021 – Masken‑ und Nachweispflicht in öffentlichen Bereichen
Verordnung vom 25.10.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt Masken‑ und 3G‑Nachweise sowie Hygiene‑ und Dokumentationspflichten für zahlreiche öffentliche Bereiche, um die COVID‑19‑Verbreitung zu reduzieren.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/25/2021XXVII
Gesundheit
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt Masken‑ und 3G‑Nachweise sowie Hygiene‑ und Dokumentationspflichten für zahlreiche öffentliche Bereiche, um die COVID‑19‑Verbreitung zu reduzieren.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert FFP2‑Masken ohne Ventil als verpflichtende Schutzmaske in allen geschlossenen Räumen.
  • Für den Zutritt zu öffentlichen Orten, Verkehrsmitteln, Gastgewerbe, Beherbergungsbetrieben, Sport‑, Freizeit‑ und Kultureinrichtungen sowie zu Arbeitsplätzen ist ein 3G‑Nachweis (Impfung, Genesung oder negativer Test) erforderlich; in manchen Bereichen reicht ein 2,5G‑Nachweis.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Mückstein Wolfgang, Dr. © Parlamentsdirektion

Mückstein Wolfgang, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.