<!--[-->Verlängerung der Frist für COVID‑19‑Tests bei asymptomatischen Personen bis 31. Dezember 2021<!--]-->
Verlängerung der Frist für COVID‑19‑Tests bei asymptomatischen Personen bis 31. Dezember 2021
Verordnung vom 28.10.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung wird geändert, indem das Frist‑Datum für COVID‑19‑Tests von asymptomatischen Personen von 31. Oktober 2021 auf 31. Dezember 2021 verschoben wird.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/28/2021XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung wird geändert, indem das Frist‑Datum für COVID‑19‑Tests von asymptomatischen Personen von 31. Oktober 2021 auf 31. Dezember 2021 verschoben wird.

Schwerpunkte

  • Die Änderung stützt sich auf mehrere sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen (ASVG, GSVG, BSVG, B‑KUVG), um die Rechtsgrundlage für COVID‑19‑Tests bei asymptomatischen Personen zu sichern.
  • In § 2 wird das bisherige Frist‑Datum vom 31. Oktober 2021 auf den 31. Dezember 2021 geändert, wodurch die Gültigkeit der Testregelung um zwei Monate verlängert wird.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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