Zusammenfassung
Die Verordnung zur Durchführung von COVID‑19‑Tests im niedergelassenen Bereich wird geändert: Das Stichtag‑Datum wird von 31. Oktober 2021 auf 31. März 2022 verschoben, basierend auf mehreren Sozialversicherungsgesetzen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/28/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung zur Durchführung von COVID‑19‑Tests im niedergelassenen Bereich wird geändert: Das Stichtag‑Datum wird von 31. Oktober 2021 auf 31. März 2022 verschoben, basierend auf mehreren Sozialversicherungsgesetzen.Schwerpunkte
- Die Änderung beruht auf mehreren Sozialversicherungsgesetzen, die die rechtliche Grundlage für die Verordnung bilden.
- Im § 4 Abs. 1 wird das Datum „31. Oktober 2021“ durch „31. März 2022“ ersetzt, wodurch die Frist für bestimmte Testpflichten verlängert wird.
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