Zusammenfassung
Die Verordnung vom 28. Oktober 2021 erklärt den zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaftsbund geschlossenen Corona‑Kollektivvertrag als Satzung, sodass er für alle Arbeitgeber*innen in Österreich verbindlich wird.Bundesministerium für Arbeit10/28/2021XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 28. Oktober 2021 erklärt den zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaftsbund geschlossenen Corona‑Kollektivvertrag als Satzung, sodass er für alle Arbeitgeber*innen in Österreich verbindlich wird.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt ist nach § 18 Abs. 1 ArbVG befugt, Kollektivverträge bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als Satzungen zu erklären.
- Die Erklärung zur Satzung ist nur möglich, wenn die in Abs. 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft).
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