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Verordnung zur Erklärung des Corona‑Generalkollektivvertrages als Satzung
Verordnung vom 28.10.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 28. Oktober 2021 erklärt den zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaftsbund geschlossenen Corona‑Kollektivvertrag als Satzung, sodass er für alle Arbeitgeber*innen in Österreich verbindlich wird.
Bundesministerium für Arbeit10/28/2021XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 28. Oktober 2021 erklärt den zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaftsbund geschlossenen Corona‑Kollektivvertrag als Satzung, sodass er für alle Arbeitgeber*innen in Österreich verbindlich wird.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt ist nach § 18 Abs. 1 ArbVG befugt, Kollektivverträge bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als Satzungen zu erklären.
  • Die Erklärung zur Satzung ist nur möglich, wenn die in Abs. 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft).
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