Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung von Pensionistinnen und Pensionisten 2020
Verordnung vom 28.10.2021Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Krankenversicherungsbeiträge von Pensionistinnen und Pensionisten im Jahr 2020 zwischen den Krankenkassen verteilt werden. Die Österreichische Gesundheitskasse erhält 99,95057 % der Beiträge, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau 0,04943 %.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/28/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Krankenversicherungsbeiträge von Pensionistinnen und Pensionisten im Jahr 2020 zwischen den Krankenkassen verteilt werden. Die Österreichische Gesundheitskasse erhält 99,95057 % der Beiträge, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau 0,04943 %.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 73 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, das die rechtliche Grundlage für die Aufteilung von Krankenversicherungsbeiträgen bildet.
- Für das Jahr 2020 wird ein fester Aufteilungsschlüssel festgelegt: Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) erhält 99,95057 % der Beiträge.
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