Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Höhe verschiedener Vergütungen und Prämien für das österreichische Militär fest und tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung2/2/2021XXVII
Finanzwesen
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Höhe verschiedener Vergütungen und Prämien für das österreichische Militär fest und tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die grundlegenden finanziellen Ansprüche fest, darunter Referenzbetrag, Monatsgeld und Grundvergütung.
- Dienstgradzulagen werden für jeden Dienstgrad von Gefreiter bis General gestaffelt, beginnend bei 62,30 € für Gefreite und endend bei 455,75 € für Generäle.
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