3. Novelle der Nachschulungsverordnung – Textkorrektur und Inkraft‑Treten‑Regelung
Verordnung vom 29.10.2021Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Nachschulungsverordnung: Sie überarbeitet den Wortlaut in § 5 Abs. 2 und fügt § 13 einen neuen Absatz 4 hinzu, der das Inkraft‑Treten am 1. Dezember 2021 festlegt.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie10/29/2021XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Nachschulungsverordnung: Sie überarbeitet den Wortlaut in § 5 Abs. 2 und fügt § 13 einen neuen Absatz 4 hinzu, der das Inkraft‑Treten am 1. Dezember 2021 festlegt.Schwerpunkte
- Der Wortlaut in § 5 Abs. 2 wird geändert, damit die Verknüpfung zu § 4a klarer formuliert ist.
- Ein neuer Absatz 4 wird zu § 13 hinzugefügt, der das Inkraft‑Treten der geänderten § 5 Abs. 2 auf den 1. Dezember 2021 festlegt.
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