<!--[-->3. Novelle der Nachschulungsverordnung – Textkorrektur und Inkraft‑Treten‑Regelung<!--]-->
3. Novelle der Nachschulungsverordnung – Textkorrektur und Inkraft‑Treten‑Regelung
Verordnung vom 29.10.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Nachschulungsverordnung: Sie überarbeitet den Wortlaut in § 5 Abs. 2 und fügt § 13 einen neuen Absatz 4 hinzu, der das Inkraft‑Treten am 1. Dezember 2021 festlegt.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie10/29/2021XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Nachschulungsverordnung: Sie überarbeitet den Wortlaut in § 5 Abs. 2 und fügt § 13 einen neuen Absatz 4 hinzu, der das Inkraft‑Treten am 1. Dezember 2021 festlegt.

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut in § 5 Abs. 2 wird geändert, damit die Verknüpfung zu § 4a klarer formuliert ist.
  • Ein neuer Absatz 4 wird zu § 13 hinzugefügt, der das Inkraft‑Treten der geänderten § 5 Abs. 2 auf den 1. Dezember 2021 festlegt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

Bundeswahlvorschlag


Klimaschutz, Bodenschutz und Ehrenamt


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.