Änderung der Freien Medizinprodukteverordnung (2021) – Ergänzung für SARS‑CoV‑2‑Probenbehälter
Verordnung vom 30.10.2021Zusammenfassung
Im Oktober 2021 wurde die Freie Medizinprodukteverordnung geändert. Der Titel der Verordnung erhielt eine neue Bezeichnung, und ein neuer Unterpunkt definiert Probenbehältnisse für SARS‑CoV‑2‑Tests. Die Änderungen traten am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort10/30/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Im Oktober 2021 wurde die Freie Medizinprodukteverordnung geändert. Der Titel der Verordnung erhielt eine neue Bezeichnung, und ein neuer Unterpunkt definiert Probenbehältnisse für SARS‑CoV‑2‑Tests. Die Änderungen traten am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wurde von „Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit“ zu „Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ geändert.
- Ein neuer Unterpunkt (Ziffer 7) wurde in § 1 eingefügt. Er definiert Probenbehältnisse für die Entnahme von SARS‑CoV‑2‑Proben, die von Laien genutzt werden können.
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