1. Novelle zur 3. COVID‑19‑Maßnahmenverordnung – neue Zutritts‑ und Nachweispflichten
Verordnung vom 02.11.2021Zusammenfassung
Die 1. Novelle zur 3. COVID‑19‑Maßnahmenverordnung verschärft die Zutrittsregeln zu Betrieben und Veranstaltungen, indem sie 2G‑ und 3G‑Nachweise sowie Testnachweise einführt und Ausnahmen für nicht impfbare Personen regelt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/2/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 1. Novelle zur 3. COVID‑19‑Maßnahmenverordnung verschärft die Zutrittsregeln zu Betrieben und Veranstaltungen, indem sie 2G‑ und 3G‑Nachweise sowie Testnachweise einführt und Ausnahmen für nicht impfbare Personen regelt.Schwerpunkte
- In § 1 Abs. 2 Z 4 wird das Wort „oder“ eingefügt, die bisherigen Literalen b und c entfallen und das bisherige Litera d wird zu b umbenannt.
- Der gesamte Schlussteil von § 1 Abs. 2 wird gestrichen.
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