Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn (2021‑2022)
Verordnung vom 03.11.2021Zusammenfassung
Die Verordnung des Bundesministers für Inneres führt vom 12. November 2021 bis zum 11. Mai 2022 vorübergehend Grenzkontrollen an allen Binnengrenz‑Übergangsstellen zu Slowenien und Ungarn ein.Bundesministerium für Inneres11/3/2021XXVII
Grenze
Zusammenfassung
Die Verordnung des Bundesministers für Inneres führt vom 12. November 2021 bis zum 11. Mai 2022 vorübergehend Grenzkontrollen an allen Binnengrenz‑Übergangsstellen zu Slowenien und Ungarn ein.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Grenzkontrollgesetz und legt die rechtliche Grundlage für die Wiederaufnahme von Kontrollen.
- Grenzkontrollen gelten nur für den Straßenverkehr und dürfen nur an offiziellen Grenzübergangsstellen durchgeführt werden.
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