Verordnung zur Durchführung der SARS‑CoV‑2‑Impfung im niedergelassenen Bereich (2021)
Verordnung vom 03.11.2021Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die COVID‑19‑Impfung im privaten Sektor, legt Priorisierungen nach Risiko fest und definiert Pauschalhonorare von 25 € bzw. 20 € pro Dosis. Sie gilt vom 1. September bis zum 31. Dezember 2021.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/3/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die COVID‑19‑Impfung im privaten Sektor, legt Priorisierungen nach Risiko fest und definiert Pauschalhonorare von 25 € bzw. 20 € pro Dosis. Sie gilt vom 1. September bis zum 31. Dezember 2021.Schwerpunkte
- Versicherte Personen und deren anspruchsberechtigte Angehörige dürfen im privaten Sektor mit dem staatlich bereitgestellten Impfstoff geimpft werden.
- Ärzt*innen und ambulante Einrichtungen müssen die Impfungen nach individuellem Erkrankungs‑ und Ansteckungsrisiko priorisieren.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.