<!--[-->Verordnung zur Durchführung der SARS‑CoV‑2‑Impfung im niedergelassenen Bereich (2021)<!--]-->
Verordnung zur Durchführung der SARS‑CoV‑2‑Impfung im niedergelassenen Bereich (2021)
Verordnung vom 03.11.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die COVID‑19‑Impfung im privaten Sektor, legt Priorisierungen nach Risiko fest und definiert Pauschalhonorare von 25 € bzw. 20 € pro Dosis. Sie gilt vom 1. September bis zum 31. Dezember 2021.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/3/2021XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die COVID‑19‑Impfung im privaten Sektor, legt Priorisierungen nach Risiko fest und definiert Pauschalhonorare von 25 € bzw. 20 € pro Dosis. Sie gilt vom 1. September bis zum 31. Dezember 2021.

Schwerpunkte

  • Versicherte Personen und deren anspruchsberechtigte Angehörige dürfen im privaten Sektor mit dem staatlich bereitgestellten Impfstoff geimpft werden.
  • Ärzt*innen und ambulante Einrichtungen müssen die Impfungen nach individuellem Erkrankungs‑ und Ansteckungsrisiko priorisieren.
Dokumente (PDFs)
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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