Verordnung über die Höhe des Grundbetrages im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst (2021)
Verordnung vom 02.02.2021Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2021 den Grundbetrag für Soldaten im Auslandseinsatz fest und ersetzt die Regelung von 2020.Bundesministerium für Landesverteidigung2/2/2021XXVII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2021 den Grundbetrag für Soldaten im Auslandseinsatz fest und ersetzt die Regelung von 2020.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 4 Abs. 3 des Auslandseinsatzgesetzes 2001.
- Für jeden Dienstgrad wird ein festgelegter Grundbetrag definiert, z. B. Rekrut 1 754,60 €, General 7 333,79 €.
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