<!--[-->Stichtage und Berichtstermine für Gesundheits‑Bildungseinrichtungen (BilDokG 2020)<!--]-->
Stichtage und Berichtstermine für Gesundheits‑Bildungseinrichtungen (BilDokG 2020)
Verordnung vom 11.11.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Erhebungs‑ und Berichtstermine für Schüler‑/Studentendaten in Gesundheitseinrichtungen fest und tritt am 12. November 2021 in Kraft.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/11/2021XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Erhebungs‑ und Berichtstermine für Schüler‑/Studentendaten in Gesundheitseinrichtungen fest und tritt am 12. November 2021 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Bildungseinrichtungen im Gesundheitswesen, die unter § 2 Z 3 des BilDokG 2020 fallen.
  • Sie definiert zentrale Begriffe wie „Leitung einer Bildungseinrichtung“, „Schüler/Schülerin“ und „Bildungsgang“.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Mückstein Wolfgang, Dr. © Parlamentsdirektion

Mückstein Wolfgang, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.