Stichtage und Berichtstermine für Gesundheits‑Bildungseinrichtungen (BilDokG 2020)
Verordnung vom 11.11.2021Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Erhebungs‑ und Berichtstermine für Schüler‑/Studentendaten in Gesundheitseinrichtungen fest und tritt am 12. November 2021 in Kraft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/11/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Erhebungs‑ und Berichtstermine für Schüler‑/Studentendaten in Gesundheitseinrichtungen fest und tritt am 12. November 2021 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Bildungseinrichtungen im Gesundheitswesen, die unter § 2 Z 3 des BilDokG 2020 fallen.
- Sie definiert zentrale Begriffe wie „Leitung einer Bildungseinrichtung“, „Schüler/Schülerin“ und „Bildungsgang“.
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