<!--[-->Änderung der Befreiungs‑ und Vignettenregelungen für Menschen mit Behinderung<!--]-->
Änderung der Befreiungs‑ und Vignettenregelungen für Menschen mit Behinderung
Verordnung vom 12.11.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 2021/463 ändert das Verfahren für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und die Ausgabe einer kostenlosen digitalen Vignette für Menschen mit Behinderung. Sie führt ein automatisiertes System zur Erfassung von Behindertenpässen ein, regelt Anträge bei Wechselkennzeichen und definiert Vorgaben für Zulassungsbesitzgemeinschaften.
Bundesministerium für Finanzen11/12/2021XXVII
Verkehr
Gesundheit
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung 2021/463 ändert das Verfahren für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und die Ausgabe einer kostenlosen digitalen Vignette für Menschen mit Behinderung. Sie führt ein automatisiertes System zur Erfassung von Behindertenpässen ein, regelt Anträge bei Wechselkennzeichen und definiert Vorgaben für Zulassungsbesitzgemeinschaften.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schafft ein automatisiertes Verfahren (ANB‑V), das die Daten von Behindertenpässen elektronisch an die Zulassungsstelle übermittelt.
  • Bei Anträgen, die bereits im Zulassungsantrag enthalten sind, muss die Angabe der Behinderung nicht noch einmal gesondert gemacht werden.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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9 - Wien



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