Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wann und wie Eisenbahnunternehmen von der Elektrizitätsabgabe befreit, ermäßigt oder vergütet werden können. Sie bestimmt Antragsfristen, Aufzeichnungspflichten und Meldepflichten bei hohen Begünstigungsbeträgen.Bundesministerium für Finanzen11/12/2021XXVII
Energie
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wann und wie Eisenbahnunternehmen von der Elektrizitätsabgabe befreit, ermäßigt oder vergütet werden können. Sie bestimmt Antragsfristen, Aufzeichnungspflichten und Meldepflichten bei hohen Begünstigungsbeträgen.Schwerpunkte
- Eisenbahnunternehmen können von der Elektrizitätsabgabe befreit werden, wenn ihr Bahnstrom aus erneuerbaren Primärenergieträgern stammt oder selbst erzeugt wird und zum Antrieb von Schienenfahrzeugen genutzt wird.
- Der Antrag auf Befreiung, Ermäßigung oder Vergütung muss innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
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