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Elektrizitätsabgabe‑Bahnstrom‑Verordnung 2021
Verordnung vom 12.11.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wann und wie Eisenbahnunternehmen von der Elektrizitätsabgabe befreit, ermäßigt oder vergütet werden können. Sie bestimmt Antragsfristen, Aufzeichnungspflichten und Meldepflichten bei hohen Begünstigungsbeträgen.
Bundesministerium für Finanzen11/12/2021XXVII
Energie
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wann und wie Eisenbahnunternehmen von der Elektrizitätsabgabe befreit, ermäßigt oder vergütet werden können. Sie bestimmt Antragsfristen, Aufzeichnungspflichten und Meldepflichten bei hohen Begünstigungsbeträgen.

Schwerpunkte

  • Eisenbahnunternehmen können von der Elektrizitätsabgabe befreit werden, wenn ihr Bahnstrom aus erneuerbaren Primärenergieträgern stammt oder selbst erzeugt wird und zum Antrieb von Schienenfahrzeugen genutzt wird.
  • Der Antrag auf Befreiung, Ermäßigung oder Vergütung muss innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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9 - Wien



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