5. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung (Kurzfristige Regelungen für November 2021)
Verordnung vom 14.11.2021Zusammenfassung
Die Verordnung legt bundesweit einheitliche Schutzregeln gegen COVID‑19 fest – Maskenpflicht, 2G/3G‑Nachweise und verpflichtende Präventionskonzepte für zahlreiche Bereiche. Sie gilt vom 15. November bis zum 24. November 2021.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/14/2021XXVII
Gesundheit
Öffentliche Sicherheit
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt bundesweit einheitliche Schutzregeln gegen COVID‑19 fest – Maskenpflicht, 2G/3G‑Nachweise und verpflichtende Präventionskonzepte für zahlreiche Bereiche. Sie gilt vom 15. November bis zum 24. November 2021.Schwerpunkte
- Maskenpflicht in allen geschlossenen öffentlichen Räumen, außer beim Essen und Trinken.
- Zutritt zu Kundenbereichen (z. B. Supermärkte, Apotheken) nur mit gültigem 2G‑Nachweis.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.