<!--[-->5. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung (Kurzfristige Regelungen für November 2021)<!--]-->
5. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung (Kurzfristige Regelungen für November 2021)
Verordnung vom 14.11.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt bundesweit einheitliche Schutzregeln gegen COVID‑19 fest – Maskenpflicht, 2G/3G‑Nachweise und verpflichtende Präventionskonzepte für zahlreiche Bereiche. Sie gilt vom 15. November bis zum 24. November 2021.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/14/2021XXVII
Gesundheit
Öffentliche Sicherheit
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt bundesweit einheitliche Schutzregeln gegen COVID‑19 fest – Maskenpflicht, 2G/3G‑Nachweise und verpflichtende Präventionskonzepte für zahlreiche Bereiche. Sie gilt vom 15. November bis zum 24. November 2021.

Schwerpunkte

  • Maskenpflicht in allen geschlossenen öffentlichen Räumen, außer beim Essen und Trinken.
  • Zutritt zu Kundenbereichen (z. B. Supermärkte, Apotheken) nur mit gültigem 2G‑Nachweis.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Mückstein Wolfgang, Dr. © Parlamentsdirektion

Mückstein Wolfgang, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.