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Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im November 2021
Verordnung vom 16.11.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für November 2021 die Prozentsätze fest, mit denen Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes im Ausland ihre Kaufkraftausgleichszulage erhalten.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten11/16/2021XXVII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für November 2021 die Prozentsätze fest, mit denen Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes im Ausland ihre Kaufkraftausgleichszulage erhalten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes, um die rechtliche Grundlage für die Festsetzung der Hundertsätze zu schaffen.
  • Die Hundertsätze dienen der Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage nach § 21b Abs. 1 des Gehaltsgesetzes für den Monat November 2021.
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