Änderung der COVID‑19‑Schulverordnung 2021/22 – Einführung von FFP2‑Masken und Testpflichten
Verordnung vom 16.11.2021Zusammenfassung
Die Verordnung vom 16. November 2021 ergänzt die COVID‑19‑Schulverordnung um neue Masken‑ und Testpflichten, legt zeitlich befristete Regelungen fest und ändert diverse Fristen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung11/16/2021XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 16. November 2021 ergänzt die COVID‑19‑Schulverordnung um neue Masken‑ und Testpflichten, legt zeitlich befristete Regelungen fest und ändert diverse Fristen.Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Ziffer 6a in § 3, die das Tragen von FFP2‑Masken ohne Ausatemventil vorschreibt.
- Erweiterung der Frist für das Tragen von Masken auf 24 Stunden, wenn die vorherige Abnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegt.
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