Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes vom 5. März 2020, dass die Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr für Angelegenheiten im übertragenen Wirkungsbereich (Bearbeitungsgebührenverordnung 2014 – übertragener Wirkungsbereich) idF 1. Novelle, Kundmachung der Österreichischen Ärztekammer Nr. 1/2017, veröffentlicht am 28. Juni 2017 auf der Website der Österreichischen Ärztekammer (www.aerztekammer.at) im Hinblick auf die Zeichenfolge „10,“ in § 1, die Zeichenfolge „, 10“ in § 4 und der Anhang der Verordnung im Hinblick auf die Zeichenfolge „§ 10 und“ in Punkt 3. gesetzwidrig war Verordnung vom 2/2/2021
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/2/2021XXVII
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