COVID‑19‑Schulverordnung: Masken‑ und Testpflicht sowie Kurzzeit‑Sicherheitsphase 2021/22
Verordnung vom 19.11.2021Zusammenfassung
Die Verordnung führt ab 22. November 2021 eine ein‑monatige Sicherheitsphase mit Risikostufe 3 ein, verpflichtet ab der 9. Klasse FFP2‑Masken und bis zur 8. Klasse MNS‑Masken, regelt Testnachweise bei positiven Fällen und ermöglicht Remote‑Teaching.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung11/19/2021XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung führt ab 22. November 2021 eine ein‑monatige Sicherheitsphase mit Risikostufe 3 ein, verpflichtet ab der 9. Klasse FFP2‑Masken und bis zur 8. Klasse MNS‑Masken, regelt Testnachweise bei positiven Fällen und ermöglicht Remote‑Teaching.Schwerpunkte
- Einführung einer Sicherheitsphase vom 22. November 2021 bis zum 12. Dezember 2021, in der die Risikostufe 3 gilt.
- Maskenpflicht: Schülerinnen und Schüler ab der 9. Klasse tragen FFP2‑Masken, bis zur 8. Klasse MNS‑Masken.
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