Änderung der COFAG‑Fixkostenzuschuss‑Verordnung – Fristverlängerung & Vorschussregelungen
Verordnung vom 22.11.2021Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert das Enddatum des fixen Kostenzuschusses auf den 31. März 2022 und führt neue Vorschussregelungen ein, damit Unternehmen bei hohem Umsatzausfall schneller finanzielle Unterstützung erhalten können.Bundesministerium für Finanzen11/22/2021XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert das Enddatum des fixen Kostenzuschusses auf den 31. März 2022 und führt neue Vorschussregelungen ein, damit Unternehmen bei hohem Umsatzausfall schneller finanzielle Unterstützung erhalten können.Schwerpunkte
- Das Enddatum für die Gewährung des Fixkostenzuschusses wird von 31. Dezember 2021 auf 31. März 2022 verschoben.
- Unternehmen können bis zur erstmaligen Beantragung des Zuschusses monatlich 15 % des ermittelten Umsatzausfalls als Vorschuss erhalten.
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