<!--[-->Änderung der COFAG‑Fixkostenzuschuss‑Verordnung – Fristverlängerung & Vorschussregelungen<!--]-->
Änderung der COFAG‑Fixkostenzuschuss‑Verordnung – Fristverlängerung & Vorschussregelungen
Verordnung vom 22.11.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert das Enddatum des fixen Kostenzuschusses auf den 31. März 2022 und führt neue Vorschussregelungen ein, damit Unternehmen bei hohem Umsatzausfall schneller finanzielle Unterstützung erhalten können.
Bundesministerium für Finanzen11/22/2021XXVII
Wirtschaft
Finanzwesen
COVID‑19‑Krise

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert das Enddatum des fixen Kostenzuschusses auf den 31. März 2022 und führt neue Vorschussregelungen ein, damit Unternehmen bei hohem Umsatzausfall schneller finanzielle Unterstützung erhalten können.

Schwerpunkte

  • Das Enddatum für die Gewährung des Fixkostenzuschusses wird von 31. Dezember 2021 auf 31. März 2022 verschoben.
  • Unternehmen können bis zur erstmaligen Beantragung des Zuschusses monatlich 15 % des ermittelten Umsatzausfalls als Vorschuss erhalten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Blümel Gernot, Mag., MBA © Parlamentsdirektion

Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.