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Verfassungsgerichtshof erklärt Gebührenteil der Ärztekammer‑Verordnung für verfassungswidrig
Verordnung vom 02.02.2021

Zusammenfassung

Der Verfassungsgerichtshof erklärte Teile der Bearbeitungsgebührenverordnung 2014 für verfassungswidrig und setzte deren Anwendung bis zur Korrektur aus.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/2/2021XXVII
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Der Verfassungsgerichtshof erklärte Teile der Bearbeitungsgebührenverordnung 2014 für verfassungswidrig und setzte deren Anwendung bis zur Korrektur aus.

Schwerpunkte

  • Der Verfassungsgerichtshof erklärte die genannten Textstellen in § 1, § 4 und im Anhang (Punkt 3) für verfassungswidrig.
  • Die betroffenen Regelungen dürfen bis zu einer korrigierten Fassung nicht mehr angewendet werden.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

GRÜNE


4 - Oberösterreich



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