<!--[-->Änderung der COVID‑19‑Verordnung für Strafsachen (Novelle 2021)<!--]-->
Änderung der COVID‑19‑Verordnung für Strafsachen (Novelle 2021)
Verordnung vom 22.11.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Eindämmung von COVID‑19 in Strafsachen wird angepasst: Geografische Formulierungen und ein Datum werden geändert, und ein neuer Absatz wird eingefügt. Die Änderungen gelten ab 22. November 2021.
Bundesministerium für Justiz11/22/2021XXVII
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Eindämmung von COVID‑19 in Strafsachen wird angepasst: Geografische Formulierungen und ein Datum werden geändert, und ein neuer Absatz wird eingefügt. Die Änderungen gelten ab 22. November 2021.

Schwerpunkte

  • Die Formulierung „in Wien und Niederösterreich“ wird aus § 5 Abs. 1 gestrichen.
  • Das Datum „2. Mai 2021“ wird durch das neue Datum „12. Dezember 2021“ ersetzt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


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