Zusammenfassung
Die Verordnung zur Eindämmung von COVID‑19 in Strafsachen wird angepasst: Geografische Formulierungen und ein Datum werden geändert, und ein neuer Absatz wird eingefügt. Die Änderungen gelten ab 22. November 2021.Bundesministerium für Justiz11/22/2021XXVII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung zur Eindämmung von COVID‑19 in Strafsachen wird angepasst: Geografische Formulierungen und ein Datum werden geändert, und ein neuer Absatz wird eingefügt. Die Änderungen gelten ab 22. November 2021.Schwerpunkte
- Die Formulierung „in Wien und Niederösterreich“ wird aus § 5 Abs. 1 gestrichen.
- Das Datum „2. Mai 2021“ wird durch das neue Datum „12. Dezember 2021“ ersetzt.
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