Verordnung zur Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz
Verordnung vom 24.11.2021Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde Zustellungs‑ und Vollstreckungsersuchen an Wettbewerbsbehörden in anderen EU‑ bzw. EWR‑Staaten stellt. Sie definiert die erforderlichen Inhalte des Antrags, Fristen, Sprachvorgaben und Ablehnungskriterien.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort11/24/2021XXVII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde Zustellungs‑ und Vollstreckungsersuchen an Wettbewerbsbehörden in anderen EU‑ bzw. EWR‑Staaten stellt. Sie definiert die erforderlichen Inhalte des Antrags, Fristen, Sprachvorgaben und Ablehnungskriterien.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Zustell‑ und Vollstreckungsersuchen von nationalen Wettbewerbsbehörden innerhalb des Europäischen Wettbewerbsnetzes.
- Ein Zustellungsersuchen muss einen einheitlichen Titel in deutscher Sprache enthalten, der Name und Anschrift des Empfängers, eine Fakten‑Zusammenfassung, eine Dokumenten‑Zusammenfassung, Angaben zur ersuchenden Behörde und den gewünschten Zustellzeitraum beinhaltet.
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