<!--[-->Verordnung zur Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz<!--]-->
Verordnung zur Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz
Verordnung vom 24.11.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde Zustellungs‑ und Vollstreckungsersuchen an Wettbewerbsbehörden in anderen EU‑ bzw. EWR‑Staaten stellt. Sie definiert die erforderlichen Inhalte des Antrags, Fristen, Sprachvorgaben und Ablehnungskriterien.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort11/24/2021XXVII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde Zustellungs‑ und Vollstreckungsersuchen an Wettbewerbsbehörden in anderen EU‑ bzw. EWR‑Staaten stellt. Sie definiert die erforderlichen Inhalte des Antrags, Fristen, Sprachvorgaben und Ablehnungskriterien.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Zustell‑ und Vollstreckungsersuchen von nationalen Wettbewerbsbehörden innerhalb des Europäischen Wettbewerbsnetzes.
  • Ein Zustellungsersuchen muss einen einheitlichen Titel in deutscher Sprache enthalten, der Name und Anschrift des Empfängers, eine Fakten‑Zusammenfassung, eine Dokumenten‑Zusammenfassung, Angaben zur ersuchenden Behörde und den gewünschten Zustellzeitraum beinhaltet.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schramböck Margarete, Dr. © Parlamentsdirektion

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP


7 - Tirol



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.