8. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2021 – Erweiterung der Länder‑Risikoliste und neue Inkrafttretungsregel
Verordnung vom 26.11.2021Zusammenfassung
Die 8. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2021 nimmt sieben weitere Länder in die Hochrisikoliste auf und fügt einen neuen Absatz in § 13 ein, der das Inkrafttreten einer überarbeiteten Anlage 2 zum 27. November 2021 festlegt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/26/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 8. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2021 nimmt sieben weitere Länder in die Hochrisikoliste auf und fügt einen neuen Absatz in § 13 ein, der das Inkrafttreten einer überarbeiteten Anlage 2 zum 27. November 2021 festlegt.Schwerpunkte
- Im § 13 wird ein neuer Absatz (12) eingefügt, der die Inkrafttretung der überarbeiteten Anlage 2 regelt.
- Die überarbeitete Anlage 2 tritt am 27. November 2021 in Kraft.
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