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8. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2021 – Erweiterung der Länder‑Risikoliste und neue Inkrafttretungsregel
Verordnung vom 26.11.2021

Zusammenfassung

Die 8. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2021 nimmt sieben weitere Länder in die Hochrisikoliste auf und fügt einen neuen Absatz in § 13 ein, der das Inkrafttreten einer überarbeiteten Anlage 2 zum 27. November 2021 festlegt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/26/2021XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 8. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2021 nimmt sieben weitere Länder in die Hochrisikoliste auf und fügt einen neuen Absatz in § 13 ein, der das Inkrafttreten einer überarbeiteten Anlage 2 zum 27. November 2021 festlegt.

Schwerpunkte

  • Im § 13 wird ein neuer Absatz (12) eingefügt, der die Inkrafttretung der überarbeiteten Anlage 2 regelt.
  • Die überarbeitete Anlage 2 tritt am 27. November 2021 in Kraft.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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