Landeverbot für Passagierflugzeuge aus ausgewählten südafrikanischen Staaten wegen SARS‑CoV‑2‑Varianten
Verordnung vom 26.11.2021Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet Passagierflugzeugen aus sieben südafrikanischen Ländern die Landung in Österreich, um die Verbreitung von SARS‑CoV‑2‑Varianten zu verhindern; Ausnahmen gelten für bestimmte staatliche und humanitäre Flüge.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/26/2021XXVII
Grenze
Gesundheit
Ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet Passagierflugzeugen aus sieben südafrikanischen Ländern die Landung in Österreich, um die Verbreitung von SARS‑CoV‑2‑Varianten zu verhindern; Ausnahmen gelten für bestimmte staatliche und humanitäre Flüge.Schwerpunkte
- Das Verbot untersagt die Landung von Passagierflugzeugen aus Botswana, Eswatini, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika, um die Ausbreitung gefährlicher SARS‑CoV‑2‑Varianten zu verhindern.
- Ausgenommen sind staatliche Flüge, Frachtflüge, Einsatz‑, Ambulanz‑/Rettungs‑ und Repatriierungsflüge sowie Überstellungsflüge und Transporte von Saisonarbeitskräften in Land‑ und Forstwirtschaft sowie von Pflege‑ und Gesundheitspersonal, sofern die COVID‑19‑Einreisebestimmungen eingehalten werden.
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