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Mindestlohntarif für Hausbetreuer*innen (Österreich) – Inkrafttreten 2022
Verordnung vom 29.11.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen bundeseinheitlichen Mindestlohntarif für Hausbetreuer*innen in Österreich fest, der ab 1. Jänner 2022 gilt und Löhne, Zuschläge, Sonderzahlungen sowie Arbeitsbedingungen regelt.
Bundesministerium für Arbeit11/29/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Sozialversicherung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen bundeseinheitlichen Mindestlohntarif für Hausbetreuer*innen in Österreich fest, der ab 1. Jänner 2022 gilt und Löhne, Zuschläge, Sonderzahlungen sowie Arbeitsbedingungen regelt.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Hausbetreuer*innen, die mit Reinigung, Wartung, Beaufsichtigung oder Betreuung von Anlagen betraut sind.
  • Die Entlohnung erfolgt nach einem zweistufigen Schema (A oder B) und muss schriftlich vereinbart werden.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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