Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2022 den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen wie Sperrgeld.Bundesministerium für Arbeit11/29/2021XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2022 den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen wie Sperrgeld.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Niederösterreich und nur für Personen, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind.
- Für Wohnflächen wird ein Betrag von 0,2958 € pro Quadratmeter Nutzfläche gezahlt; für andere Räumlichkeiten gilt derselbe Satz; für das Streuen von Gehsteigen bei Glatteis beträgt der Satz 0,5369 € pro Quadratmeter.
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