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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich (ab 01.01.2022)
Verordnung vom 29.11.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2022 den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen wie Sperrgeld.
Bundesministerium für Arbeit11/29/2021XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2022 den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen wie Sperrgeld.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Niederösterreich und nur für Personen, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind.
  • Für Wohnflächen wird ein Betrag von 0,2958 € pro Quadratmeter Nutzfläche gezahlt; für andere Räumlichkeiten gilt derselbe Satz; für das Streuen von Gehsteigen bei Glatteis beträgt der Satz 0,5369 € pro Quadratmeter.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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