Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Bundesland Niederösterreich einen Mindestlohntarif für Hausbesorger fest, definiert Pauschalbeträge für verschiedene Aufgaben und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit11/29/2021XXVII
Arbeitsrecht
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Bundesland Niederösterreich einen Mindestlohntarif für Hausbesorger fest, definiert Pauschalbeträge für verschiedene Aufgaben und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Niederösterreich und persönlich für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Betreut man Aufzüge, erhalten die Hausbesorger monatlich 104,08 €, plus 13,46 € für jedes weitere Geschoss über sieben.
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