Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Wien fest und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit11/29/2021XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Wien fest und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass der Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften im Bundesland Wien gilt.
- Für die Aufzugs‑Betreuung erhalten die Beschäftigten monatlich 109,85 €, wobei ab dem achten Geschoss pro weiterem Stockwerk 7,89 € hinzugerechnet werden.
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