Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und -besorger im Burgenland fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit11/29/2021XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und -besorger im Burgenland fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen und tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Burgenland und betrifft alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, deren Arbeitsverhältnis nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt ist.
- Das monatliche Entgelt beträgt 0,2974 € pro Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten sowie 0,5386 € pro Quadratmeter für die Gehsteigreinigung.
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